Sodan, Helge; Ziekow, Jan

Verwaltungsgerichtsordnung

213,08 € * (228,00 € brutto)

zzgl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Versandkostenfreie Lieferung!

Lieferzeit: ca. 5 - 10 Werktage

Die eingegebene Staffelung war ungültig. Ihre Eingabe wurde automatisch angepasst.
Die Höchstbestellmenge wurde überschritten. Ihre Eingabe wurde automatisch angepasst.
Die Mindestbestellmenge wurde unterschritten. Ihre Eingabe wurde automatisch angepasst.
  • S00 040 8073 473
  • Nomos, Baden-Baden
EAN: 9783848739745 Auflage: 5. Auflage 2018 Umfang: 3559 Seiten Einbandart: gebunden... mehr
Produktinformationen "Verwaltungsgerichtsordnung"

  • EAN: 9783848739745
  • Auflage: 5. Auflage 2018
  • Umfang: 3559 Seiten
  • Einbandart: gebunden
  • Herausgeber: Sodan, Helge; Ziekow, Jan
  • Produkttyp: Kommentar

Der VwGO Großkommentar von Sodan/Ziekow
ist „zum Nachschlagewerk Nummer Eins geworden.« (RA Dr. Thomas Würtenberger, NJ 10/14). Er arbeitet die Grundlinien des Verwaltungsprozesses wissenschaftlich präzise heraus, behandelt alle Details, die den Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Verwaltungsprozess interessieren und verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen.

Die aktuelle Neuauflage berücksichtigt
alle Gesetzesänderungen der 18. Legislaturperiode und schafft so wieder Beratungssicherheit:

  • Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften … (u.a. Aufhebung § 47 Abs. 2a VwGO)
  • Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (§§ 55a, 55b, 55c, 55d, 81, 82 VwGO)
  • Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (§§ 3, 17, 18, 52 VwGO)
  • Gesetz zur Änderung der Bestimmungen des Energieleitungsbaus (§ 48 VwGO)
  • Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und der VwGO (§§ 46, 90, 124 VwGO)
  • Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (§ 48 VwGO)
  • Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (§ 48 VwGO)

Die neueste Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte wird intensiv analysiert, sich hieraus ergebende neue Fragestellungen werden ausführlich kommentiert und jeder Einzelfrage nachgegangen. Den immer wichtiger werdenden aktuellen europarechtlichen Vorgaben wird genügend Raum gegeben, zahlreiche Beispiele machen die Kommentierungen besonders anschaulich.





„Für den Produktbereich „Fachmedien“ (Fachliteratur, Gesetzestexte, Fachzeitschriften, Online-Datenbanken etc.) erfolgen die Auftragsabwicklung, Auslieferung und Berechnung durch unseren Fachmedien-Partner Hans Soldan GmbH. Hierbei gelten die AGB und die Datenschutzbestimmungen der Hans Soldan GmbH.“
Weiterführende Links zu "Verwaltungsgerichtsordnung"
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Verwaltungsgerichtsordnung"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet.
Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

* Pflichtfeld. Ihre Daten werden SSL-verschlüsselt übermittelt.

Datenschutzhinweis:

Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Behördenverlag Jüngling-gbb GmbH & Co. KG meine Daten speichert, um meine Bewertung bzw. Kommentar anzuzeigen. (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DS-GVO).

Meine personenbezogenen Daten sollen nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich für die oben genannten Zwecke verwendet werden, bis ich meine Einwilligung widerrufe. Den Widerruf kann ich richten an: datenschutz@juenglingverlag.de oder Behördenverlag Jüngling-gbb GmbH & Co. KG, Einsteinstraße 12, 85716 Unterschleißheim, Tel.: 089 – 374 360.

Ich habe das Recht zur Beschwerde über diese Datenverarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft, Berichtigung, Löschung oder die eingeschränkte Verarbeitung verlangen, der Verarbeitung widersprechen oder mein Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen.

Weitere Informationen: Datenschutzbestimmungen.

Zuletzt angesehen