Da die bestehenden, länderspezifischen Wohngeldformulare an die neuen Begrifflichkeiten und Regelungen des Bürgergeldes angepasst werden mussten, beschloss der Länder-Arbeitskreis Wohngeld die Einführung der bereits geplanten bundesweit gültigen Wohngeldformulare für Mietzuschuss und Lastenzuschuss zu forcieren und diese zum Inkrafttreten der neuen Gesetze zum 01.01.2023 zur Verfügung zu stellen. Neu hinzugekommen sind die jeweiligen Erläuterungen zu den beiden Anträgen als eigenständiges Formular. Der Antrag für Heimbewohner wurde nicht bundeseinheitlich ausgerollt. Der Jünglingverlag verfügt aber über ein eigenes Formular zum Antrag für Heimbewohner, das bundesweit verwendet werden kann. Dieses wurde an die Änderungen angepasst, die mit dem Bürgergeld einhergehen. Weitere verlagseigene Formulare wie z. B. die Veränderungsmitteilung zum Bescheid auf Wohngeld wurden entsprechend überarbeitet. Ebenso wurde mit länderspezifischen Vordrucken verfahren, sodass nun alle bei Jüngling erhältlichen Wohngeld-Formulare auf dem neuesten, gültigen Stand sind.
Von einigen Wohngeldstellen kam bereits die Rückmeldung, dass die Anzahl der Zeilen für weitere Haushaltsmitglieder in Miet- und Lastenzuschuss zu gering ist. Leider dürfen wir die amtlich vorgegebenen Formulare nicht ändern. Wir haben aber ein Ergänzungsformular entworfen, in dem zusätzliche Zeilen zu den jeweiligen Punkten enthalten sind und das in Kürze erhältlich sein wird.
Das Bundesland Sachsen verzichtet vorerst auf die bundeseinheitlichen Formulare, ebenso wie Bayern. In letztgenanntem Bundesland werden eigene Vordrucke für Mietzuschuss, Lastenzuschuss und Verdienstbescheinigung verwendet, die bei Jüngling in der rechtssicheren, vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr herausgegebenen Form erhältlich sind. Auch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung hat den Antrag für Miet- und Lastenzuschuss überarbeitet. Auch dieser Vordruck wird in Kürze bei Jüngling erhältlich sein.