Die neue digitale KFZ-Zulassung

Am 15. Februar 2023 hat das Bundeskabinett die Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung beschlossen, die damit, nach der Zustimmung im Bundesrat, am 01.09.2023 in Kraft treten soll. Durch sie soll die Fahrzeuganmeldung nicht nur für den Bürger vereinfacht werden. Verkehrsminister Wissing erklärt: "Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren." Der Bürger kann also sein Fahrzeug digital anmelden, sofort losfahren und dieses Fahrzeug bis zu zehn Tage ohne Fahrzeugdokumente und die Plaketten auf dem Kennzeichen im Straßenverkehr führen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid. Das gilt für Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung und Adressänderung. Auch besondere Kennzeichen wie Saison-, Oldtimer- oder E-Kennzeichen können ab 01. September digital beantragt werden.

Aber nicht nur der Fahrzeughalter profitiert von der Möglichkeit der digitalen Zulassung. Auch Autohäusern und Zulassungsdiensten als juristischen Personen des Privatrechts wird die Arbeit erleichtert. Sie können dann ihre Anträge bundesweit digital über die Zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einreichen.

Ein weiterer Vorteil liegt in den Kosten. Die Gebühren der digitalen Zulassung werden voraussichtlich deutlich geringer ausfallen als bei einer Zulassung vor Ort.

Für die Umsetzung der Verordnung sind die Bundesländer zuständig. Mit dieser Neuorganisation entfällt dann endgültig das lange Warten und Nummern ziehen in den KFZ-Zulassungstellen für alle Bürger und Großkunden. Die Ämter werden entlastet. 

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