Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Die Vorsorgevollmacht

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  • S00 410 8088 701
  • C.H. Beck, München
EAN: 9783406795787 Auflage: 6. Auflage 2023 Umfang: 64 Seiten Einbandart: kartoniert... mehr
Produktinformationen "Die Vorsorgevollmacht"

  • EAN: 9783406795787
  • Auflage: 6. Auflage 2023
  • Umfang: 64 Seiten
  • Einbandart: kartoniert
  • Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium der Justiz
  • Reihentitel: Vorsorgebroschüren
  • Produkttyp: Leitfaden/Ratgeber

Die Broschüre informiert in erster Linie Vorsorgebevollmächtigte, die weitreichende Entscheidungen für die Vertretenen treffen müssen. Sie ist als Leitfaden für den Bevollmächtigten selbst konzipiert, in Ergänzung zur Broschüre Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter.

Die Broschüre stellt ausführlich und für den juristischen Laien verständlich die rechtlichen Grundlagen einer Vorsorgevollmacht dar, z.B.:

  • Was bedeutet Vollmacht?
  • Genügt Schriftform oder muss sie beglaubigt bzw. beurkundet werden? Wie weit reicht die Vollmacht?
  • Können mehrere Personen gleichzeitig bevollmächtigt werden?
  • Der Schwerpunkt der Broschüre liegt auf den Rechten und Pflichten des Bevollmächtigten:

Ab wann kann ich von einer Vollmacht Gebrauch machen?

  • Worum muss ich mich als Erstes kümmern?
  • Was darf ich alles rechtlich tun?
  • Darf ich Schenkungen tätigen?
  • Darf ich eine Untervollmacht erteilen?
  • Hafte ich für Fehler?
  • Im Detail dargestellt werden vier klassische Situationen, in denen der Bevollmächtigte handeln soll:

Ärztliche Behandlung: Wie sieht die Stellvertretung bei riskanten Eingriffen und bei der Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen aus? Welche Bedeutung hat eine Patientenverfügung und wie wird sie durchgesetzt?

  • Wohnungs- und Heimangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung: Welche rechtlichen Befugnisse hat ein Bevollmächtigter, um in diesen Fällen für den Vertretenen zu entscheiden?
  • Geschlossene Unterbringung des Vollmachtgebers: Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Bevollmächtigte, wenn eine geschlossene Unterbringung, z.B. zur Vermeidung einer Selbstschädigung oder zur Untersuchung und Heilbehandlung, notwendig ist? Kann er notwendige ärztliche Behandlungen auch bei einem uneinsichtigen Patienten durchsetzen?

Vermögenssorge: Inwieweit kann der Bevollmächtigte rechtlich verbindlich für den Vertretenen handeln?

Vorteile auf einen Blick

  • übersichtlich
  • leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik
  • mit vielen Beispielen

Zur Neuauflage
In der 6. Auflage ist u.a. die neue Rechtslage ab dem 1.1.2023 eingearbeitet (Vormundschafts- und Betreuungsrechtsreform).





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