Heuser, Torsten

Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz

Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz
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  • Reckinger, Siegburg
EAN: 9783792202654 Auflage: 5. Auflage 2021 Umfang: 226 Seiten Einbandart: kartoniert... mehr
Produktinformationen "Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz"

  • EAN: 9783792202654
  • Auflage: 5. Auflage 2021
  • Umfang: 226 Seiten
  • Einbandart: kartoniert
  • Autor: Heuser, Torsten
  • Produkttyp: Kommentar

Dieser Kommentar bietet eine praxisgerechte Hilfestellung für die Anwendung des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz. Torsten Heuser geht dabei ausführlich auf die Besonderheiten des rheinland-pfälzischen Rechts ein.

Jährlich steigt die Anzahl der Vollstreckungen in Deutschland. Auch öffentliche Gläubiger befinden sich immer häufiger in der Situation, ausstehende Zahlungen gerichtlich einfordern zu müssen. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung haben die kommunalen Vollstreckungsbehörden sowohl die Interessen des Gläubigers zu vertreten als auch die Belange des Schuldners durch Berücksichtigung von Schutzvorschriften zu wahren. In diesem Konfliktfeld wird es immer schwieriger, Forderungen durchzusetzen.

Das Verwaltungsvollstreckungsrecht regelt, wie diese Forderungen durchgesetzt und Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen erzwungen werden können. Trotz seiner immensen Relevanz in der Verwaltungspraxis wird das Verwaltungsvollstreckungsrecht in der Ausbildung meist nur oberflächlich behandelt.

Der Praxiskommentar von Torsten Heuser liefert einen unverzichtbaren Wegweiser durch das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz – für die Praktiker in den Behörden ist er ein kompaktes Nachschlagwerk, für die Studenten und Auszubildende der Verwaltungs(hoch)schulen ein fundierter Einstieg in die Thematik.

Die 5. Auflage des Kommentars berücksichtigt insbesondere die mit dem Gesetz vom 3. Juni 2020 erfolgten Änderungen des LVwVG, die u. a. Neuregelungen zu Niederschriften über Vollstreckungshandlungen, zu den Möglichkeiten zur Bestimmung einer gemeinsamen Vollstreckungsbehörde oder eines gemeinsamen Vollstreckungsbeamten und zur Drittschuldnererklärung enthalten. Außerdem werden neue Rechtsprechung und Literaturverweise ergänzt und die im Anhang beigefügten Gesetzesauszüge aktualisiert.





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