Henneke, Hans-Günter

Die Kreisumlagefestsetzung

Die Kreisumlagefestsetzung
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  • S00 927 8089 922
  • Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden
EAN: 9783829315685 Auflage: 1. Auflage 2020 Umfang: 350 Seiten Einbandart: kartoniert... mehr
Produktinformationen "Die Kreisumlagefestsetzung"

  • EAN: 9783829315685
  • Auflage: 1. Auflage 2020
  • Umfang: 350 Seiten
  • Einbandart: kartoniert
  • Autor: Henneke, Hans-Günter
  • Produkttyp: Handbuch

Durch die Erhebung der Kreisumlage werden der jeweiligen Gesamtheit von kreisangehörigen Gemeinden und Kreis keine Mittel entzogen, dennoch sorgt der Umfang ihrer Erhebung oft für hitzige Diskussionen, mitunter auch für offenen Streit. Schließlich gilt es, mit ihrer genauen Festlegung die kommunalpolitischen Prioritäten im jeweiligen Kreis zwischen Gemeinden und Kreis in finanzieller Hinsicht festzulegen und abzusichern. Damit die Festsetzung der Kreisumlage befriedet erfolgt, müssen Kreis und Gemeinden offen und beständig miteinander kommunizieren.

Die Darstellung handelt von der Kreisumlage, ihren rechtlichen Grundlagen, den Regelungen über ihre Verwendung und ihre zulässige Höhe sowie den bei ihrer Festsetzung zu berücksichtigenden Ermittlungspflichten und Darlegungslasten. Die Kreisumlage stellt im Gesamtsystem der öffentlichen Aufgabenfinanzierung einerseits ein sehr überschaubares, andererseits aber ein im Detail höchst bedeutsames, feingliedrig strukturiertes Element dar, das es zunächst kurz in den Gesamtrahmen der öffentlichen Aufgabenfinanzierung in Deutschland einzuordnen gilt.

Die Darstellung über die Kreisumlagefestsetzung bereitet alle dafür relevanten Fragestellungen gründlich auf, ohne dabei eine einseitige Perspektive einzunehmen. Insbesondere wird die einschlägige Rechtsprechung verlässlich aufbereitet wiedergegeben. Daher ist die Lektüre hilfreich, um evtl. Streitigkeiten vor Ort zu vermeiden, jedenfalls aber nicht ausarten zu lassen. Rechthaberei hilft bei der Kreisumlagefestsetzung keiner Seite.

Die Lektüre dieser Darstellung - abgesehen von unabweisbaren Streitfällen - soll den Gang zum Anwalt und damit Streit und vermeidbare Ausgaben und Gerichtsverfahren ersparen.





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