Blum, Peter; Baumgarten, Torsten; Freese, Herbert u.a.

Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen - mit Fortsetzungsbezug

Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen - mit Fortsetzungsbezug
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  • 703 040 7773 001
  • Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden
EAN: 9783861157694 Umfang: 3024 Seiten Einbandart: Loseblattwerk Ausstattung: 2 Ordner;... mehr
Produktinformationen "Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen - mit Fortsetzungsbezug"

  • EAN: 9783861157694
  • Umfang: 3024 Seiten
  • Einbandart: Loseblattwerk
  • Ausstattung: 2 Ordner;
  • Autoren: Blum, Peter; Baumgarten, Torsten; Freese, Herbert u.a.
  • Erscheinungsweise: unregelmäßig;
  • Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende;
  • Produkttyp: Kommentar

Zum 1. November 2011 ist das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten.

Eine erste umfassende Novellierung des NKomVG ist durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven vom 26.10.2016 erfolgt, das zu Beginn der neuen allgemeinen Kommunalwahlperiode am 1.11.2016 in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber hat damit drei politische Schwerpunkte verfolgt.

  • Zum ersten wurde die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen gestärkt, die nunmehr auch wieder in Gemeinden ab 20.000 Einwohnern verpflichtend hauptamtlich tätig sein muss.
  • Zum zweiten sind Erleichterungen bei Bürgerbegehren und -entscheiden vorgenommen worden, insbesondere wurde das notwendige Zustimmungsquorum für einen erfolgreichen Bürgerentscheid von 25 % auf 20 % abgesenkt.
  • Drittens wurde die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen durch verschiedene Regelungen gestärkt, namentlich wurde die sog. Subsidiaritätsklausel in § 136 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG wieder abgeschwächt und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auch bei Vorliegen gleicher Leistungsfähigkeit im Vergleich mit privaten Konkurrenten erlaubt, was der niedersächsischen Rechtslage bis 2005 entspricht.

Partiell überarbeitet oder weiterentwickelt wurde das NKomVG aber auch im Bereich der Verkündungen und Bekanntmachungen, des sog. Vertretungsverbots und hinsichtlich der Zuständigkeiten der Vertretung. Hervorzuheben ist die in § 64 NKomVG nunmehr grundsätzlich vorgesehene Medienöffentlichkeit der Sitzungen der Vertretung und Klarstellungen bei der Rechtsstellung des Hauptverwaltungsbeamten.

Kleinere Neuerungen sind im Recht der Ortsräte, bei den Samtgemeinden, den dienstrechtlichen Befugnissen des Hauptverwaltungsbeamten und bei der Wahl der (weiteren) Beamten auf Zeit vorgenommen worden. Im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung sind weitere materielle Änderungen beispielsweise hinsichtlich der erneuerbaren Energie oder der Vertretung in Aufsichtsräten und Gremien nennenswert

. Das Haushaltsrecht, das Recht der Stiftungen und des Prüfungswesens wurden ebenfalls partiell angepasst. Der aktualisierte Gesetzestext ist Bestandteil des Werkes.





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