Wenn am 1. Januar 2023 und am 1. Juli 2023 die Umstellung der Begriffe Sozialgeld, Arbeitslosengeld II und Hartz IV auf einheitlich Bürgergeld vollzogen wird, bekommen die dazugehörigen Formulare mit ihren Bei- und Merkblättern entsprechende Anpassungen. Behörden haben bis Mitte des Jahres Zeit, sich mit neuen Formularen zu versorgen.