Nach der bestandenen praktischen Prüfung erhält der Jugendliche eine Prüfungsbescheinigung – vergleichbar mit dem „Begleiteten Fahren ab 17“ – die zum Fahren im Hoheitsgebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berechtigt. Betroffen von dem Modellversuch sind Fahrzeuge, die mit der Führerscheinklasse AM geführt werden dürfen, also zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Trikes und Quads mit maximal 50 cm³.
Zur Durchführung und Bescheinigung benötigen Sie deshalb auch weiterhin:
Die Bescheinigung zum Modellprojekt AM mit 15 Jahren, erhältlich in folgenden Varianten:
- als Prüfungsbescheinigung blanko:
neobond rosa (Best. Nr. 100 143 1115 001) oder neobond weiß (Best. Nr. 100 143 1116 001) - als Komplettvordruck für IKOL-Anwender, neobond rosa (Best. Nr. 100 143 7081 001)