Zuck, Holger; Zuck, Rüdiger

Landesverfassungsbeschwerde Baden-Württemberg

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EAN: 9783415049741 Auflage: 1. Auflage 2013 Umfang: 364 Seiten Einbandart: kartoniert... mehr
Produktinformationen "Landesverfassungsbeschwerde Baden-Württemberg"

  • EAN: 9783415049741
  • Auflage: 1. Auflage 2013
  • Umfang: 364 Seiten
  • Einbandart: kartoniert
  • Autoren: Zuck, Holger; Zuck, Rüdiger
  • Produkttyp: Kommentar

Die Verfassungsbeschwerde ist der Schlussstein eines Rechtsschutzsystems. Er ist jetzt auch für Baden-Württemberg gesetzt worden. Damit haben die Bürger des Landes die Möglichkeit, sich vor dem Staatsgerichtshof gegen Verletzungen ihrer Grundrechte durch die öffentliche Gewalt zu wehren.

Auch der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg betritt mit dem Recht der Landesverfassungsbeschwerde Neuland. Die 60jährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesverfassungsbeschwerde muss von ihm zugrunde gelegt werden. Im eigenständigen Verfassungsraum des Landes besteht für das Landesverfassungsgericht aber auch die Chance, den Besonderheiten der Landesverfassung Rechnung zu tragen.

Der Kommentar orientiert sich deshalb an zwei Aufgaben: die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abrufbar zu machen und dem Landesrecht das ihm zukommende Gewicht zu verleihen.

Die Kommentierung zum Recht der Landesverfassungsbeschwerde in Baden-Württemberg - bearbeitet von ausgewiesenen Fachkennern des Verfassungsbeschwerderechts - hilft Beschwerdeführern, leichter zu ihrem Recht zu kommen.

Besonders nützlich sind dabei die Grundrechtssteckbriefe. Sie schlüsseln den Rechtsgehalt der bundes- und landesrechtlichen subjektiven Rechte des Bürgers auf. Dabei werden die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde ausführlich dargestellt. Antragsmuster helfen bei der praktischen Umsetzung der rechtlichen Vorgaben. Die maßgeblichen Gesetzestexte sind in einem Anhang wiedergegeben. Ein ausführliches Stichwortregister ermöglicht dem Leser, sich in diesem Kommentar mühelos zurechtzufinden.





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