Achtung Videoüberwachung: DSGVO-Schild, A3
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Mit dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 muss auf die Überwachung eines Areals oder Gebäudes durch Kameras hingewiesen werden. Dies wird über ein vorgelagertes Hinweisschild gemacht. Das Schild enthält Informationen, die einen einfachen und klar nachvollziehbaren Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung des gefilmten Bildmaterials geben. Dies gilt auch bei der Verwendung von Kamera-Attrappen.
Hauptvorteile:
- Hinweis auf Videoüberwachung nach DSGVO
- Klar nachvollziehbare Informationen
- Auch für Kamera-Attrappen geeignet
- Personalisiert
- Farbig mit Schutzlaminat
Das vorgelagerte DSGVO-Hinweisschild richtet sich an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen, die eine Videoüberwachung durchführen oder Kamera-Attrappen nutzen. Es ist unverzichtbar, um den gesetzlichen Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und Transparenz über die Überwachung zu schaffen.
Technische Daten:
- Format: DIN A3
- Material: 2 mm AluVerbund
- Oberfläche: Farbig mit Schutzlaminat matt
- Personalisiert
- Anwendungsbereich: Außen- und Innenbereich
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