Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, Laservariante, A4
Der Stückpreis ist je nach Bestellmenge variabel. Legen Sie die gewünschte Menge in den Warenkorb.
Für nicht frei verkäufliche Artikel (Angebotsartikel) und größere Bestellmengen erhalten Sie kurzfristig ein individuelles Preisangebot zugesendet.
Produktinformationen "Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, Laservariante, A4"
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht besondere Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO. Das Formular ist speziell für Laserdrucker geeignet und erfüllt alle rechtlichen Anforderungen.
Vorteile:
- Geeignet für Laserdrucker
- Individueller Behördeneindruck möglich
- Rechtsgrundlage gemäß Nr. 178 Bekanntmachung
- Einhaltung der gültigen Muster der Formblätter
- 80 g/m² holzfreies Papier
Die Ausnahmegenehmigung richtet sich an Behörden, die Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen ausstellen müssen. Besonders geeignet für: Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen.
Technische Daten:
- Format: 210 x 297 mm (A4)
- Druck: 1-seitig, 3/0-farbig (schwarz, blau47, rot13)
- Papiergewicht: 80 g/m² holzfrei
- Variniert für Laserdrucker
Rechtsgrundlage: Die Ausnahmegenehmigung basiert auf der Bekanntmachung der geltenden Muster der Formblätter der Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, veröffentlicht im VkBl. 2009 S. 690.
Lieferumfang:
- 1-fach Formular in der Laservariante
- Individueller Behördeneindruck möglich
- Rechtsgrundlage gemäß aktueller Bekanntmachung
Anmelden