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Gerichtsvollzieher Zustellungs-Paket für EDV-Verfahren

Produktinformationen "Gerichtsvollzieher Zustellungs-Paket für EDV-Verfahren"

Stand: Zustellungsvordruckverordnung (BGBl. 2002 I Nr. vom 12. Februar): Die Vordrucke nach den Anlagen 1 (Zustellungsurkunde) und 2 (Innerer Umschlag) jeweils in der bis einschließlich 31. Juli 2025 geltenden Fassung können bis einschließlich 31. Juli 2026 weiterverwendet werden.

  • Das "alte" Zustellungs-Paket für Gerichtsvollzieher und verwendbar bis einschließlich 31. Juli 2026: 1000408698900
  • Das "neue" Zustellungs-Paket für Gerichtsvollzieher und verwendbar ab 01. August 2025: 1000408698910

Die neuen Vordrucke werden parallel ab 01. August 2025 eingeführt - selbstverständlich erhältlich beim Jünglingverlag


Das Gerichtsvollzieher Zustellungs-Paket der Deutschen Post ermöglicht eine zuverlässige und effiziente Zustellung bei EDV-Verfahren ohne Postzustellungsurkunde (PZU). Ideal für öffentliche Einrichtungen und deren formale Zustellungen.


Vorteile:

  • Förmliche Zustellung mit haftklebenden Umschlägen
  • Zustellungsauftrag mit selbstklebenden Umschlägen
  • Großes Fenster für einfache Sichtbarkeit
  • Hohe Qualität und Zuverlässigkeit

Dieses Zustellungs-Paket ist besonders geeignet für Gerichte und behördliche Einrichtungen, die eine zuverlässige und strukturierte Zustellung bei EDV-Verfahren benötigen. Die Kombination aus förmlicher Zustellung und Zustellungsauftrag sorgt für Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit.


Technische Daten:

  • Förmliche Zustellung (innerer Umschlag): 114 x 229 mm, mit großem Fenster, haftklebend
  • Zustellungsauftrag (äußerer Umschlag): 125 x 235 mm, mit Fenster, selbstklebend
  • Deutsche Post AG

Verkaufseinheit: 1 Paket, bestehend aus je 1.000 Stück

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