ZWW Zeitschrift für Wahlorganisation und Wahlrecht - Abonnement
- EAN: 9783294188360
- Einbandart: Zeitschrift
- Bezugsbedingung: Jahresbezugspreis zzgl. Versandkosten des Verlages; Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch um weitere 12 Monate;
- Erscheinungsweise: zweimal jährlich;
- Vertragslaufzeit: Die Laufzeit des Abonnements gilt bis zum 31.12. des Kalenderjahres, in dem es abgeschlossen wurde. Wurde das Abonnement im Dezember abgeschlossen, läuft es bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.;
- Kündigungsfrist: 3 Monate zum Jahresende;
- Preisinformation: Jahresbezugspreis 2024, zzgl. Versandkosten des Verlages
- Produkttyp: Zeitschrift
Die KommunalPraxis Wahlen (KomPrax Wahlen) heißt jetzt Zeitschrift für Wahlorganisation und Wahlrecht (ZWW)
Nach den Problemen mit den verschiedenen Wahlen in Berlinzeigt sich ganz deutlich, dass die Organisation von Wahlen eineschwierige Aufgabe ist. Da Wahlen nicht zu den täglichen Aufgabender Gemeinden und Städten bzw. Bezirke gehört, aber langeVorbereitungszeit (z.B. für die Ausschreibung der Wahlzettel)erfordern, sind viele rechtliche und organisatorische Fallstrickeund Besonderheiten zu beachten.
Aus diesen Gründen haben wir mit Heft 1/24 der Zeitschrift eineneue Ausrichtung gegeben. Sie wird sich verstärkt mit Themender Wahlorganisation beschäftigen und zwar stets ausgerichtetauf praktische Fälle, Best Practice-Beispiele und Anleitungen, dadie meisten Kommunen die Wahlen mit jeweils neuer Besetzungdurchführen müssen.
Rechtsprechung wird erläutert und nichteinfach nur im Volltext abgedruckt.Die Zeitschrift für Wahlorganisation und Wahlrecht deckt alleThemen zu Europa-, Bundestags, Landtags- und Kommunalwahlenab, und zwar bundesweit.
„Für den Produktbereich „Fachmedien“ (Fachliteratur, Gesetzestexte, Fachzeitschriften, Online-Datenbanken etc.) erfolgen die Auftragsabwicklung, Auslieferung und Berechnung durch unseren Fachmedien-Partner Hans Soldan GmbH. Hierbei gelten die AGB und die Datenschutzbestimmungen der Hans Soldan GmbH.“
Anmelden