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Zustellungs-Paket für Gerichtsvollzieher und Behörden, ohne PZU

Produktinformationen "Zustellungs-Paket für Gerichtsvollzieher und Behörden, ohne PZU"

Stand: Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 103 vom 04.04.2025): Neue Muster für die Inneren Umschläge 01.08.2025 in Kraft



Aufbrauchfrist der alten Muster: Die Vordrucke nach den Anlagen 1 (Zustellungsurkunde) und 2 (Innerer Umschlag) jeweils in der bis einschließlich 31. Juli 2025 geltenden Fassung können bis einschließlich 31. Juli 2026 weiterverwendet werden.

  • Das "alte" Zustellungs-Paket für Gerichtsvollzieher und verwendbar bis einschließlich 31. Juli 2026: 1000408513900
  •  Das "neue" Zustellungs-Paket für Gerichtsvollzieher und verwendbar ab 01. August 2025: 1000408513910

Das Zustellungs-Paket für Gerichtsvollzieher und Behörden von der Deutschen Post AG enthält je 1.000 Stück formelle Zustellungs-Umschläge ohne den Postzustellungsurkunde (PZU). Es ist ideal für förmliche Zustellungen geeignet.


Hauptvorteile:

  • Förmliche Zustellung (innerer Umschlag) 114 x 229 mm, haftklebend, mit Fenster
  • Zustellungsauftrag (äußerer Umschlag) 125 x 235 mm, selbstklebend, mit Fenster
  • Einheitspaket mit 1.000 Stück für effizientes Arbeiten
  • Standardqualität der Deutschen Post AG

Das Produkt richtet sich an Gerichtsvollzieher und Behörden, die förmliche und zuverlässige Zustellungen benötigen. Mit den vorgefertigten Umschlägen wird der Prozess der Zustellung von Dokumenten deutlich vereinfacht und beschleunigt.


Technische Daten:

  • Förmliche Zustellung (innerer Umschlag) 114 x 229 mm, haftklebend, mit Fenster
  • Zustellungsauftrag (äußerer Umschlag) 125 x 235 mm, selbstklebend, mit Fenster
  • Verkaufeinheit: 1 Paket, bestehend aus je 1.000 Stück

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