Gräber, Fritz

Finanzgerichtsordnung: FGO

Finanzgerichtsordnung: FGO
148,60 € * (159,00 € brutto)

zzgl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Versandkostenfreie Lieferung!

Dieser Artikel erscheint am 31. August 2024

Die eingegebene Staffelung war ungültig. Ihre Eingabe wurde automatisch angepasst.
Die Höchstbestellmenge wurde überschritten. Ihre Eingabe wurde automatisch angepasst.
Die Mindestbestellmenge wurde unterschritten. Ihre Eingabe wurde automatisch angepasst.
  • S00 927 8089 472
  • C.H. Beck, München
EAN: 9783406802775 Auflage: 10. Auflage 2024 Umfang: 1800 Seiten Einbandart: gebunden... mehr
Produktinformationen "Finanzgerichtsordnung: FGO"

  • EAN: 9783406802775
  • Auflage: 10. Auflage 2024
  • Umfang: 1800 Seiten
  • Einbandart: gebunden
  • Autor: Gräber, Fritz
  • Reihentitel: Gelbe Erläuterungsbücher
  • Produkttyp: Kommentar

Komplette Kommentierung der FGO in einem handlichen Band. Die einschlägigen Vorschriften in GVG, ZPO, VwGO, SGG und weiteren Nebengesetzen werden dabei mit berücksichtigt. Der Kommentar bezieht insbesondere auch zu strittigen Fragen Position und erläutert kritisch die Vielzahl an neuen Entscheidungen und das Schrifttum.

Vorteile auf einen Blick

  • kompakte, strikt praxisorientierte Darstellung der FGO, dabei lückenlos und aktuell
  • sicherer Navigator durch den Finanzgerichtsprozess

Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt u.a.

  • das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe; dieses enthält Anpassungen der FGO angesichts der Änderungen des Berufsrechts;
  • das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften; dieses enthält eine Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit;
  • das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten; der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine Förderung und deutliche Ausweitung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Finanzgerichtsbarkeit vor;
  • das Wachstumschancengesetz; der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf beabsichtigt eine Anpassung des § 48 FGO an die aufgrund des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) eintretenden Rechtsänderungen.




„Für den Produktbereich „Fachmedien“ (Fachliteratur, Gesetzestexte, Fachzeitschriften, Online-Datenbanken etc.) erfolgen die Auftragsabwicklung, Auslieferung und Berechnung durch unseren Fachmedien-Partner Hans Soldan GmbH. Hierbei gelten die AGB und die Datenschutzbestimmungen der Hans Soldan GmbH.“
Weiterführende Links zu "Finanzgerichtsordnung: FGO"
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Finanzgerichtsordnung: FGO"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet.
Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

* Pflichtfeld. Ihre Daten werden SSL-verschlüsselt übermittelt.

Datenschutzhinweis:

Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Behördenverlag Jüngling-gbb GmbH & Co. KG meine Daten speichert, um meine Bewertung bzw. Kommentar anzuzeigen. (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DS-GVO).

Meine personenbezogenen Daten sollen nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich für die oben genannten Zwecke verwendet werden, bis ich meine Einwilligung widerrufe. Den Widerruf kann ich richten an: datenschutz@juenglingverlag.de oder Behördenverlag Jüngling-gbb GmbH & Co. KG, Einsteinstraße 12, 85716 Unterschleißheim, Tel.: 089 – 374 360.

Ich habe das Recht zur Beschwerde über diese Datenverarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft, Berichtigung, Löschung oder die eingeschränkte Verarbeitung verlangen, der Verarbeitung widersprechen oder mein Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen.

Weitere Informationen: Datenschutzbestimmungen.

Zuletzt angesehen