Schaefer, Stefan; Vanvolxem, Peter

Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz - mit Fortsetzungsbezug

Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz - mit Fortsetzungsbezug
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  • 707 097 7501 001
  • Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden
EAN: 9783829304986 Umfang: 826 Seiten Einbandart: Loseblattwerk Ausstattung: 1 Ordner;... mehr
Produktinformationen "Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz - mit Fortsetzungsbezug"

  • EAN: 9783829304986
  • Umfang: 826 Seiten
  • Einbandart: Loseblattwerk
  • Ausstattung: 1 Ordner;
  • Autoren: Schaefer, Stefan; Vanvolxem, Peter
  • Erscheinungsweise: unregelmäßig;
  • Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende;
  • Produkttyp: Kommentar

Nahezu die Hälfte der Waldfläche in Rheinland-Pfalz befindet sich im Eigentum von Städten und Gemeinden; dies kennzeichnet die große Bedeutung der kommunalen Forstwirtschaft des Landes. Mit dazu fast 30 % Staatswald und ca. 25 % Privatwald nimmt Rheinland-Pfalz unter allen Bundesländern eine Sonderstellung ein.

Die aktuellen waldrechtlichen Vorschriften tragen den geänderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Die Eigenverantwortlichkeit sowohl der Waldbesitzer als auch der Waldbesucher wird gestärkt; die staatliche Lenkung ist auf unentbehrliche Funktionen beschränkt.

Der Anfang 2011 aktualisierte Kommentar berücksichtigt die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und die bis dahin erfolgten Rechtsänderungen. Die Kommentierung präsentiert sich kompetent, zuverlässig und leicht verständlich. Eingearbeitet wurde die letzte Änderung des LWaldG, die vor allem § 33 (Forstbehörden) und § 36 (Aufgaben und Befugnisse zur Abwehr von Gefahren für den Wald) betraf. Neu in den Anhang aufgenommen wurde die Verbandsordnung für einen Zweckverband zur Waldbewirtschaftung (Muster mit Erläuterungen).

Praxisorientierte Erläuterungen führen den Benutzer durch das rheinland-pfälzische Landeswaldgesetz. Eine informative Einführung und ein Anhang aller wesentlichen begleitenden Rechtsvorschriften runden den Kommentar ab.

Die wichtige Arbeits- und Orientierungshilfe eignet sich für sämtliche Forst- und Jagdbehörden, für die gesamte Kommunalverwaltung, für alle Waldbesitzer, Jagdgenossenschaften, Förster, Jäger, Anwälte, Gerichte sowie für den Lehr- und Ausbildungsbereich.





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