Koch, Andreas

Waldgesetz des Landes Brandenburg - mit Fortsetzungsbezug

Waldgesetz des Landes Brandenburg - mit Fortsetzungsbezug
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  • 712 752 7514 001
  • Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden
EAN: 9783829307895 Umfang: 610 Seiten Einbandart: Loseblattwerk Ausstattung: 1 Ordner;... mehr
Produktinformationen "Waldgesetz des Landes Brandenburg - mit Fortsetzungsbezug"

  • EAN: 9783829307895
  • Umfang: 610 Seiten
  • Einbandart: Loseblattwerk
  • Ausstattung: 1 Ordner;
  • Autor: Koch, Andreas
  • Erscheinungsweise: unregelmäßig;
  • Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende;
  • Produkttyp: Kommentar

Auch der im und für den Wald tätige Praktiker benöltigt theoretische Grundlagen, um die vielfältigen forstlichen Aufgaben bewältigen zu können. Kenntnisse des Waldrechts sind hierbei unerlässlich, sollen sie doch sicherstellen, dass forstliche Aufgaben sachgerecht erfüllt und Konflikte gelöst werden.

Der Gesetzgeber des Landes Brandenburg hat mit dem Landeswaldgesetz das hierfür notwendige Instrument geschaffen. Wie viele landesrechtliche Gesetze ist das Waldgesetz bislang unkommentiert geblieben, sodass ein zusammenfassender vertiefender Überblick gefehlt hat.

Diese Lücke schließt mit “Waldgesetz des Landes Brandenburg” der erste und einzige Rechtskommentar zum Thema in Brandenburg. Die Kommentierung bietet einen Gesamtüberblick über die Regelungen im Waldrecht in Brandenburg.

Das Werk wendet sich vornehmlich an die Praktiker/innen des Waldrechts in den Verwaltungen. Mit waldrechtlichen Problemen werden nicht nur die Mitarbeiter der Landesforstverwaltung konfrontiert, sondern auch die Sachbearbeiter in Behörden von Gebietskörperschaften, die Eigentümer (oder Nutzungsberechtigte) von Waldflächen sind. Darüber hinaus möchte der Kommentar auch für sämtliche anderen Waldbesitzer und nicht zuletzt für die gerichtliche Praxis ein kompetenter und zuverlässiger Begleiter sein.

Um den Anforderungen der Praxis zu genügen, wurden die Schwerpunkte der Erläuterungen dort gesetzt, wo sie in der täglichen Arbeit anzutreffen sind. Die Rechtsprechung der brandenburgischen Verwaltungsgerichte wurde, soweit sie sich überhaupt mit den behandelten Rechtsfragen befasst hat, berücksichtigt.

Dr. Andreas Koch ist Richter am Oberverwaltungsgericht.





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