Urban, Richard; Wittkowski, Bernd

Bundesdisziplinargesetz: BDG

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  • S00 039 8066 023
  • C.H. Beck, München
EAN: 9783406693632 Auflage: 2. Auflage 2017 Umfang: 643 Seiten Einbandart: gebunden... mehr
Produktinformationen "Bundesdisziplinargesetz: BDG"

  • EAN: 9783406693632
  • Auflage: 2. Auflage 2017
  • Umfang: 643 Seiten
  • Einbandart: gebunden
  • Autoren: Urban, Richard; Wittkowski, Bernd
  • Reihentitel: Gelbe Erläuterungsbücher
  • Produkttyp: Kommentar

Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) regelt das beamtenrechtliche Verfahren bei Dienstvergehen von Beamten. Der neue Kommentar bietet eine praxisnahe Erläuterung, die auch landesrechtliche Besonderheiten berücksichtigt.
Schwerpunkte des Kommentars sind eine Rechtsprechungsübersicht zum materiellen Disziplinarrecht (das heißt zu den Dienstvergehen) sowie die ausführliche Erläuterung des behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahrens.
Typische Dienstvergehen eines Beamten sind z.B. schuldhafte Verletzungen der

  • Treuepflicht
  • Neutralitätspflicht
  • Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Pflicht zur Einhaltung des Dienstweges

Beim Verdacht eines Dienstvergehens findet zunächst ein behördliches Disziplinarverfahren statt.
Gegen den Beamten können folgende Disziplinarmaßnahmen verhängt werden:

  • Verweis
  • Geldbuße
  • Kürzung der Dienstbezüge
  • Zurückstufung
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis


Die behördliche Abschlussentscheidung (z.B. eine Geldbuße) kann in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht überprüft werden. Gegen die Gerichtsentscheidung sind die Berufung zum Oberverwaltungsgericht und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich.

Vorteile auf einen Blick

  • Berücksichtigung landesrechtlicher Besonderheiten
  • Rechtsprechungsübersicht zum materiellen Disziplinarrecht


Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Änderungen durch das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes, durch das Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten sowie des Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften.





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