Kuhn, Bernhard; Stollenwerk, Detlef

Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz / Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz - mit Fortsetzungsbezug

Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz / Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz - mit Fortsetzungsbezug
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  • 700 120 7501 001
  • Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden
EAN: 9783829304771 Umfang: 972 Seiten Einbandart: Loseblattwerk Ausstattung: 1 Ordner;... mehr
Produktinformationen "Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz / Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz - mit Fortsetzungsbezug"

  • EAN: 9783829304771
  • Umfang: 972 Seiten
  • Einbandart: Loseblattwerk
  • Ausstattung: 1 Ordner;
  • Autoren: Kuhn, Bernhard; Stollenwerk, Detlef
  • Erscheinungsweise: unregelmäßig;
  • Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende;
  • Produkttyp: Kommentar

In der sog. Eingriffsverwaltung kommt dem POG und dem LVwVG eine zentrale Bedeutung zu. In der Kombinationsausgabe werden das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) sowie das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz kompetent und betont praxisorientiert erläutert.

Nach dem Zweiten Landesgesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften vollstreckt die unmittelbare bzw. die mittelbare Landesverwaltung ihre Verwaltungsakte grundsätzlich nur noch nach den §§ 2, 61 ff. LVwVG. Hinsichtlich der Vollstreckung von befehlenden Verwaltungsakten nach dem POG werden die Regelungen des POG durch die Bestimmungen des LVwVG ergänzt, so dass eine Zusammenführung dieser beiden sich überschneidenden Rechtsmaterien „unter einem Dach“ eine logische Konsequenz war.

Detailliert gegliederte Teil-Inhaltsverzeichnisse, übersichtliche Abkürzungs- und Literaturverzeichnisse sowie ausführliche Stichwortverzeichnisse führen zielsicher zu den jeweils gewünschten Informationen.
Der Praxis-Ratgeber ist die nützliche Arbeits- und Orientierungshilfe für alle kommunalen und staatlichen Verwaltungsbehörden, sämtliche Polizeidienststellen, Gerichte, Rechtsanwälte sowie für den gesamten Aus- und Fortbildungsbereich in der öffentlichen Verwaltung und Polizei.





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