Schmitz, Heribert; Bornhofen, Heinrich; Bockstette, Rainer

Gesetzsammlung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - mit Fortsetzungsbezug

Gesetzsammlung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - mit Fortsetzungsbezug
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  • 700 119 7549 001
  • Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt
EAN: 9783161833800 Umfang: 2650 Seiten Einbandart: Loseblattwerk Ausstattung: 3 Ordner;... mehr
Produktinformationen "Gesetzsammlung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - mit Fortsetzungsbezug"

  • EAN: 9783161833800
  • Umfang: 2650 Seiten
  • Einbandart: Loseblattwerk
  • Ausstattung: 3 Ordner;
  • Autoren: Schmitz, Heribert; Bornhofen, Heinrich; Bockstette, Rainer
  • Erscheinungsweise: unregelmäßig;
  • Vertragslaufzeit: Mindestbezugszeitraum 12 Monate;
  • Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende (nach Ende der Mindestbezugsdauer);
  • Produkttyp: Textsammlung

Das Werk enthält die relevanten Vorschriften aus der Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und internationalen Abkommen, die der Standesbeamte bei der Entscheidung personenstandsrechtlicher Sachverhalte zu beachten hat. Erfasst sind die Gebiete Personenstandsrecht, Eherecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Bürgerliches Recht und Familienrecht, Namensrecht und Akademische Grade, Staatsangehörigkeitsrecht, Vertriebene, Aussiedler, Ausländer, Gerichtsverfassung und FGG, Verfahrensrecht, Beurkundungs- und Beglaubigungsrecht, Verfassungsrecht, Statistik, Ausweise, Meldewesen und Kostenrecht.

Darüber hinaus erläutern Fußnoten Verknüpfungen zu korrespondierenden Vorschriften; aktuelle Übersichten zu den internationalen Übereinkommen erschließen den Geltungsbereich und die zur Ausführung bestimmten Vorschriften. Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität machen diese Sammlung für alle Standesbeamten und jede Aufsichtsbehörde zur unerlässlichen Ergänzung der Dienstanweisung. Die Sammlung ist in dieser Auswahl auch von Nutzen für andere Verwaltungsbehörden und die mit Personenstands- und Familiensachen befassten Gerichte und Fachanwälte.





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