Zimmermann, Walter

Bayerisches Unterbringungsgesetz

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  • Boorberg, Stuttgart/München
EAN: 9783415053304 Auflage: 4. Auflage 2015 Umfang: 310 Seiten Einbandart: kartoniert... mehr
Produktinformationen "Bayerisches Unterbringungsgesetz"

  • EAN: 9783415053304
  • Auflage: 4. Auflage 2015
  • Umfang: 310 Seiten
  • Einbandart: kartoniert
  • Autor: Zimmermann, Walter
  • Produkttyp: Kommentar

Leitfaden und Kommentar in einem Band

Der Praxiskommentar stellt die Materie im Zusammenhang dar. Er zeigt die Verknüpfungen zwischen den Vorschriften auf und gibt die zur Anwendung der Regelungen erforderlichen Erläuterungen. Die 4., überarbeitete Auflage berücksichtigt alle Gesetzesänderungen sowie die auf diesem Gebiet ergangene Rechtsprechung.

Systematisch und anschaulich

  • Im Teil A des Buches stellt der Autor die Unterbringung
  • nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz
  • durch den Betreuer
  • durch den Bevollmächtigten
  • durch den Betreuungsrichter
  • nach dem Freiheitsentziehungsverfahren
  • nach dem Strafrecht
  • nach dem Polizeiaufgabengesetz

jeweils grundrissartig dar. Dabei verweist er regelmäßig auf das Bayerische Unterbringungsgesetz und die dort getroffenen Regelungen.

Präzise Erläuterungen des Bayerischen Unterbringungsgesetzes

Im Teil B ist das Bayerische Unterbringungsgesetz im Einzelnen kommentiert. Der Verfasser arbeitet dabei insbesondere auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Unterbringungsarten heraus.

Für die Praxis

  • Der Kommentar ist damit ein unverzichtbares Arbeitsmittel für
  • Gerichte
  • psychiatrische Krankenhäuser
  • Verwaltungen
  • Sachverständige
  • Gesundheitsämter
  • sozialpsychiatrische Dienste
  • Beschwerdestellen
  • Betreuungsbehörden
  • Betreuungsvereine
  • Ärzte
  • Pflegerinnen und Pfleger
  • Polizeidienststellen
  • Rechtsanwälte

Unterbringungsrecht – komplizierte Rechtslage

Das Unterbringungsrecht hat zahlreiche Rechtsgrundlagen. Die Unterbringung nach bayerischem Recht ist hauptsächlich im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie im Bayerischen Unterbringungsgesetz, aber auch in anderen Vorschriften geregelt. Die Rechtslage ist deshalb kompliziert und auch für Juristen nicht ohne Weiteres verständlich.





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