Beile, Fritz

Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) - mit Fortsetzungsbezug - zur Zeit vergriffen! -

Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) - mit Fortsetzungsbezug - zur Zeit vergriffen! -
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  • 707 640 7537 001
  • Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden
EAN: 9783880617636 Umfang: 1102 Seiten Einbandart: Loseblattwerk Ausstattung: 1 Ordner;... mehr
Produktinformationen "Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) - mit Fortsetzungsbezug - zur Zeit vergriffen! -"

  • EAN: 9783880617636
  • Umfang: 1102 Seiten
  • Einbandart: Loseblattwerk
  • Ausstattung: 1 Ordner;
  • Autor: Beile, Fritz
  • Erscheinungsweise: unregelmäßig;
  • Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende;
  • Produkttyp: Kommentar

Mit dem Landeswassergesetz vom 14.7.2015 hat das Land Rheinland-Pfalz ein neues Landeswassergesetz erhalten.

Das Gesetz war erforderlich geworden, nachdem der Bund das Wasserhaushaltsgesetz aufgrund des Übergangs des Gebiets „Wasserhaushalt“ in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung mit umfassenden bundesweit geltenden Regelungen erlassen hat.

Das Landeswassergesetz enthält zum Schutz des Grundwassers bei Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas oder Erdöl und bei untertägiger Ablagerung von Lagerstättenwasser strengere Anforderungen als das bisherige Bundesrecht.

Diese landesrechtlichen Vorschriften werden durch auch in das Wasserhaushaltsgesetz aufgenommenene, am 11. 2. 2017 in Kraft tretende entsprechende bundesrechtliche Einschränkungen zum Teil gegenstandslos.

Durch das Hochwasserschutzgesetz II wurden im WHG und anderen Bundesgesetzen neue Regelungen aufgenommen, die den Hochwasserschutz verbessern und dazu beitragen, die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen zu erleichtern und zu beschleunigen. Im WHG wurde der neue Begriff „Hochwasserentstehungsgebiet“ definiert und dafür Anforderungen und Verbote festgelegt.

Für Heizölverbraucheranlagen wurden unter dem Gesichtspunkt des Gewässerschutzes bei Hochwasser besondere Regelungen aufgenommen. Die bundesrechtlichen Neuerungen haben Auswirkungen auf den Vollzug des rheinland-pfälzischen Landeswassergesetzes und werden bei der Kommentierung berücksichtigt.





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