Antrag auf Ausfertigung eines Fahrerqualifizierungsnachweises

Antrag auf Ausfertigung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
Menge Preis
bis 24 1,26 € * (1,50 € brutto)
ab 25 1,22 € * (1,45 € brutto)
ab 50 1,13 € * (1,34 € brutto)
ab 100 0,92 € * (1,09 € brutto)
ab 300 0,84 € * (1,00 € brutto)
ab 500 0,81 € * (0,96 € brutto)
ab 1000 0,72 € * (0,86 € brutto)
ab 2000 0,64 € * (0,76 € brutto)
ab 3000 0,58 € * (0,69 € brutto)

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Produktinformationen "Antrag auf Ausfertigung eines Fahrerqualifizierungsnachweises"

210 x 297,  1Blatt,  2seitig,  weiß, 
2/1farbig


Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) löst die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ab. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein (bei ausländischen Führerscheinen) nicht möglich war. Die bisherigen Eintragungen im Führerschein bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.
Eine Abholung des Nachweises bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich, denn der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme der Sondergebiete) ist möglich.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird von der zuständigen Führerscheinstelle des jeweiligen Wohnortes ausgestellt, wenn der Antragsteller die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung nach BKrFQG erfolgreich absolviert hat (analog der Voraussetzungen für den Eintrag der „Schlüsselzahl 95“).

Bundesland: Bundesweit
Formularart: Anträge
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