Aufkleber **Fahrrad als Abfall** nach § 3 KrWG, leuchtrot, 5 Stück je Bogen
zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten
Sofort verfügbar, Lieferzeit: ca. 3 Werktage
Der Stückpreis ist je nach Bestellmenge variabel. Legen Sie die gewünschte Menge in den Warenkorb.
Für nicht frei verkäufliche Artikel (Angebotsartikel) und größere Bestellmengen erhalten Sie kurzfristig ein individuelles Preisangebot zugesendet.
Die Aufkleber **Fahrrad als Abfall** nach § 3 KrWG sind speziell für die Kennzeichnung von zu entsorgenden Fahrrädern entwickelt. Sie erfüllen die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und sind in einem auffälligen leuchtroten Design erhältlich. Jeder Bogen enthält 5 Aufkleber, die sich leicht abtrennen lassen.
- Hinweis-Aufkleber gemäß § 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Format: 210 x 59 mm, leuchtrot
- Individueller Behördeneindruck möglich
- Einfaches Abtrennen dank Perforation
- 1 Bogen (210 x 297 mm) à 5 Aufkleber
Diese Aufkleber sind ideal für alle Behörden, die gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Fahrräder als Abfall kennzeichnen müssen. Dank des leuchtenden Designs sind die Aufkleber gut sichtbar und helfen, eine klare Kennzeichnung und geregelte Entsorgung zu gewährleisten.
Technische Daten:
- Format: 210 x 59 mm
- Farbe: leuchtrot
- Druck: 1/0farbig, schwarz
- 1 Bogen (210 x 297 mm) enthält 5 Aufkleber
Individueller Behördeneindruck möglich, um spezifische Anforderungen und Identifikationen der jeweiligen Behörde zu erfüllen.
Anmelden